Archiv der Kategorie 'Allgemein'

Steuerreform: Weitere € 240.000,- Preisgelder

Wednesday, den 5. July 2006

Die Humanistische Stiftung setzt für die Bearbeitung zweier Themen durch Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler insgesamt Preisgelder von € 240.000 aus. Den gesamten Wortlaut der Auslobung finden Sie unter Auslobung II.

Mitschke-Steuermodell bringt Wachstum und Beschäftigung

Thursday, den 20. October 2005

Gutachten bescheinigt positive Effekte - Thesaurierter Gewinn steuerfrei

Börsen-Zeitung, 20.10.2005

Das Steuerreformmodell des Wirtschaftswissenschaftlers Joachim Mitschke hätte schon in der Einführungsphase einen Beschäftigungseffekt von 370 000 Vollarbeitsplätzen und würde das Bruttoinlandsprodukt um 1,1 % steigern. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Kölner Ökonomen Clemens Fuest.

Das Gutachten, dessen Ergebnisse der Börsen-Zeitung vorliegen, hat die Neuordnung des Ertragsteuersystems nach dem Mitschke-Modell auf Aufkommens-, Wachstums- und Beschäftigungseffekte hin untersucht. Grundlage der Analyse ist das Steuer-Transfer- Simulationsmodell des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln. Der Vorschlag Mitschkes unterscheidet eine dreijährige Einführungsphase und eine Endphase. Für beide wurden die Auswirkungen ermittelt. Beim Übergang vom geltenden Steuersystem zur Neuordnung würden in der Einführungsphase lediglich Steuerausfälle von 2 Mrd. Euro entstehen, hat Fuest errechnet. Beim Eintritt in die Endphase käme es zu Steuerausfällen von 13 Mrd. Euro im Vergleich zum heutigen System. Bei dieser Berechnung wurde zunächst unterstellt, dass die Wirtschaft keine Anpassungsreaktionen zeigt. Erst in einem zweiten Schritt untersuchte der Wissenschaftler die Auswirkungen auf Gesamtproduktion und Beschäftigung. Dabei habe sich gezeigt, dass in der so genannten Endphase das Wirtschaftswachstum mit einem Plus von 1,7 % und 540 000 mehr Arbeitsplätzen noch einen stärkeren Effekt zeige als in der Einführungsphase.

Das Mitschke-Modell sieht wie die anderen Steuermodelle, die derzeit im Gespräch sind - Stiftung Marktwirtschaft, Sachverständigenrat, Hessen-Modell zur Abgeltungssteuer oder Kirchhof-Modell - die Senkung der Steuersätze verbunden mit der Streichung von steuerlichen Ausnahmetatbeständen vor. Vorgesehen ist zudem in der dreijährigen Einführungsphase ein Staffeltarif von 15 %, 22 % und 30 % für zu versteuerndes Jahreseinkommen von 3 000/6 000 Euro (Ledige/Verheiratete), 5 000/10 000 Euro sowie Beträge, die darüber liegen. Belastet wird vom höheren Satz der jeweils übersteigende Betrag. In der Endphase sind nur noch zwei Stufen geplant: 20 % für Jahreseinkommen bis 4 000/8 000 Euro und 30 % auf die übersteigenden Beträge. Eingebaut sind zudem Grundfreibeträge von 7 500/15 000 Euro sowie altersabhängig steigende Kinderfreibeträge ab 5 000 Euro. Mitschke will zudem das Ehegattensplitting durch ein Familiensplitting ersetzen. Abweichend zu anderen diskutierten Steuerreformmodellen will Mitschke jedoch nur natürliche Personen belasten. Unternehmensgewinne blieben damit unversteuert, solange diese im Unternehmen verblieben. Die Körperschaftsteuer fiele weg. Erst bei Ausschüttung an die Eigentümer, Gesellschafter oder Aktionäre griffe der Fiskus zu. Die Steuern würden bis zur Entnahme bzw. Ausschüttung gestundet. Mehr Mittel blieben damit im Unternehmen zum Forschen, Investieren und Expandieren. Zudem stiege die Attraktivität des Standorts Deutschland, und die Anfälligkeit für Insolvenzen würde durch eine bessere Kapitalausstattung der Unternehmen verringert, argumentiert der Autor des Reformmodells.

Für die Unternehmen ergäbe sich zudem eine Reihe von weiteren Erleichterungen. Investitionen könnten sofort abgezogen werden, und die Erstellung einer Steuerbilanz entfiele. Das Modell wäre zudem neutral mit Blick auf unternehmerische Entscheidungen zur Gewinnverwendung. Zwischen Investitionen und Ausschüttung gäbe es keine steuerlich motivierte Abwägung mehr.

Steuerreform aus einem Guß

Monday, den 10. January 2005

Von Klaus Peter Krause, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10. Januar 2005

Steuerreform aus einem Guß

Was Wirtschaft, Bürger und Fiskus von einer Erneuerung gewinnen würden

Joachim Mitschke: Erneuerung des deutschen Einkommensteuerrechts. Gesetzestextentwurf und Begründung. Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln 2004, 186 Seiten, 34,80 Euro.

Der Befund liegt seit langem offen zutage: Das deutsche Einkommensteuerrecht ist unsystematisch, in sich widersprüchlich, ungerecht, viel zu kompliziert, unüberschaubar, unverständlich und viel zu aufwendig, alles in allem: geradezu chaotisch. Bürger und Fachleute eint über den Befund seltene Einmütigkeit. Ebenso über die Folgerung daraus: Eine grundlegende Neuordnung muß her. Aber was für eine? Hier verglimmt die Einmütigkeit. Unterschiedliches tragen dazu auch Fachleute wie Wirtschafts- und Finanzwissenschaftler sowie Steuerjuristen vor, darunter so angesehene Namen wie Klaus Tipke, Manfred Rose, Joachim Lang, Paul Kirchhof, der Sachverständigenrat. Aber ein anderer angesehener Name gehört ebenfalls dazu, jener des Wirtschaftswissenschaftlers Joachim Mitschke von der Universität Frankfurt. Mitschke erklärt sein Konzept nun in einem Buch.

Das Konzept ist an folgenden Leitlinien ausgerichtet: das Einkommensteuerrecht gilt es von der Überfrachtung mit politischen Lenkungswünschen zu befreien, seine beschäftigungs- und investitionsfeindliche Wirkung zu beseitigen, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung herzustellen (bisher werden nach Mitschke 500 bis 700 Milliarden Euro Einkünfte nicht erfaßt), Familien mit Kindern nicht zu benachteiligen, sondern zu fördern, die Unternehmen rechtsformneutral zu besteuern, die Einkommensbesteuerung einfach, durchschaubar und praktikabel zu machen, die Steuersätze zu senken und auch damit die fiskalische Ergiebigkeit zu erhöhen.

Bei seinem Konzept haben Mitschke vor allem seine langjährigen praktischen Erfahrungen geleitet, erst in der bayrischen Finanzverwaltung, dann im Steuer- und Rechnungswesen der saarländischen Stahlindustrie. Seine Grundidee ist, investiertes und reinvestiertes Einkommen so lange unbesteuert zu lassen, bis es verbraucht, verschenkt oder vererbt wird. Auf diese Weise werden zu Lebzeiten eines Bürgers nur seine privat verbrauchten Teile des Einkommens besteuert. Erst bei seinem Tod unterliegt dann auch der bis dahin nicht versteuerte Einkommensrest der Besteuerung. Dies ist die Idee der nachgelagerten Besteuerung und Konsumbesteuerung. Sie ist nicht neu - aber Mitschke hat sie fundiert ausgearbeitet. Sie beruht auf der leicht nachvollziehbaren Erkenntnis, daß jedermann sein Einkommen nur für den Konsum oder für eine Investition ausgeben kann. Wer mit seinem Geld Betriebe errichtet, weiterführt oder vergrößert, wer Produkte herstellt, Dienstleistungen anbietet, Investitionen zu bezahlen hilft, seine Ausbildung finanziert, seine Altersversorgung aufbaut und mit alldem auch Arbeitsplätze schafft oder zu erhalten hilft, der bleibt so lange steuerfrei, bis er das Geld aus diesen Verwendungen zurückholt und es konsumiert. Das gleiche gilt für alle Unternehmen: Sie können ihren Gewinn ausschütten oder wieder investieren. Schütten sie ihn aus, ist er zu versteuern, aber durch die Empfänger, nicht durch die Unternehmen. Diese müssen die Steuer an den Fiskus lediglich abführen; nur natürliche Personen haben Einkommensteuer zu zahlen.

Die Vorteile sind zahlreich. Unternehmen benötigen nur noch eine Handelsbilanz. Das gesamte Bilanzsteuerrecht entfällt, ebenso das Körperschaftsteuerrecht. Steuerliche Erwägungen spielen bei unternehmerischen Entscheidungen keine Rolle mehr. Alle Rechtsformen, alle Kapitalanlagen, alle Vorsorgeformen werden steuerlich gleichbehandelt. Der Anreiz zu Steuersparmodellen ist dahin. Alle Bestandteile der sozialstaatlichen Umverteilung lassen sich in diese ganz andere Einkommensbesteuerung integrieren und viel einfacher handhaben. Durch die eingebaute Vereinfachung entbehrlich werdender Vergünstigungen hat die neue Steuer eine breitere Bemessungsgrundlage als heute und kann (ohne Einbußen für den Fiskus) mit deutlich niedrigeren Steuersätzen auskommen. Für die Haushaltsneutralität genügt ein Höchstsatz von 30 Prozent. Das Wirtschaftswachstum und das Schaffen zusätzlicher Arbeitsplätze werden steuerlich nicht mehr behindert, führen zu Mehreinkommen und damit für den Fiskus tendenziell sogar zu Mehreinnahmen. Einzelheiten dazu und zu mehr sind im Buch nachzulesen.

Mitschke legt in dem Buch gleich einen ausformulierten Gesetzestext mit 45 Paragraphen und ausführlichen Kommentaren vor. So weit hat es noch keiner der anderen Reformbetreiber gebracht. Der Gesetzgeber braucht nur zuzugreifen: Hier ist sie, die Reform aus einem Guß. Übergangsschwierigkeiten bestehen im Entwurf noch in der Administrierbarkeit von grenzüberschreitenden Vorgängen, beispielsweise bei Auslandsinvestitionen und Wohnsitzverlagerungen. Sie wären, wie es im Vorwort heißt, durch zwischenstaatliche Vereinbarungen zu meistern.

Genial einfache Idee

Thursday, den 4. September 2003

Wie der Ökonom Joachim Mitschke das Steuerrecht entrümpeln will

Von Wilfried Herz, Die Zeit vom 4. September 2003

Die Grundidee ist denkbar einfach: Die Gewinne von Unternehmen bleiben prinzipiell steuerfrei, solange sie im Betrieb bleiben. Erst wenn der Eigentümer das Geld für den eigenen Verbrauch aus dem Unternehmen herausnimmt oder der Gewinn an die Anteilseigner ausgeschüttet wird, greift der Fiskus zu und kassiert Einkommensteuer. Allein mit diesem Kunstgriff in seinem Modell einer neuen Einkommensteuer gelingt es dem Wirtschaftswissenschaftler Joachim Mitschke, eine Vielzahl komplizierter Paragrafen überflüssig zu machen und den Steuerdschungel wesentlich zu lichten.

„Einfachheit und Durchschaubarkeit der Einkommensbesteuerung“ seien „notwendige und nützliche Vorbedingungen ihrer Praktikabilität, indes keine finale Zielsetzung“, erklärt Mitschke, früher Professor für volks- und betriebswirtschaftliches Rechnungswesen und heute im Ruhestand, zur Begründung seines Reformkonzeptes. Die Einfachheit rangiere „hinter den gewichtigeren Zielen der Gleichmäßigkeit, Beschäftigungs- und Investitionsfreundlichkeit, Familien- und Kinderfreundlichkeit sowie der fiskalischen Ergiebigkeit“.

Nach den überschlägigen Berechnungen des Wirtschaftswissenschaftlers würde die von ihm entwickelte Einkommensteuer mit einem im Wesentlichen proportionalen Steuersatz von 30 Prozent dem Staat sogar geringfügig höhere Einnahmen bringen als das gegenwärtige System von Lohnsteuer, Einkommensteuer, Zinsabschlag und Körperschaftsteuer. Dank des niedrigeren Steuertarifs wird nach den Worten des Wissenschaftlers jedoch nicht nur die Massenkaufkraft zunehmen und die erhöhte Binnennachfrage zu einem Anstieg von Produktion und Beschäftigung führen. Auch die Angebotsseite des Arbeitsmarktes werde profitieren: Wenn die Arbeitskraft nicht mehr so stark besteuert wird, so seine These, können sich die Arbeitnehmer mit geringeren Bruttolöhnen zufrieden geben. Mitschke: „Zumindest ist das Besteuerungsargument bei Tarifverhandlungen vom Tisch.“

Wie andere Reformer will auch Mitschke das Steuerrecht von zahlreichen Ausnahmen und Lenkungsnormen befreien, mit denen der Gesetzgeber wirtschafts-, sozial-, bildungs-, wohnungs-, umwelt- und gesundheitspolitische Ziele verfolgt.

Auslobung I - Pressemitteilung zur Preisverleihung

Wednesday, den 27. August 2003

Erst die Entnahmen und Ausschüttungen besteuern

Wertvolle Hilfen für die Politik. Die Ergebnisse eines mit € 450.000.- ausgestatteten Wettbewerbs für die Erneuerung des Einkommensteuerrechts

Ein volles Jahr hatte der steuerliche Sachverstand der Republik Zeit, um bis zum 30. Juni den ausformulierten Entwurf eines Neuen Einkommensteuergesetzes mit einer Begründung seiner einzelnen Vorschriften als Wettbewerbsbeitrag einzureichen. Der jeweilige Entwurf sollte sich untergliedern in den Gesetzestext als ersten Teil und in die Begründung der einzelnen Vorschriften als zweiten Teil.

Die in Frankfurt am Main ansässige Humanistische Stiftung hat nunmehr den mit € 125.000.- dotierten ersten Preis dem bekannten Volks- und Betriebswirtschaftler Professor Dr. Joachim Mitschke, langjähriger Hochschullehrer an der Johann Wolfgang Goethe - Universität in Frankfurt am Main, zuerkannt. Mitschkes Arbeit erfüllt die in der Auslobung der Humanistischen Stiftung gestellten Aufgaben. Er beseitigt praktisch alle im deutschen Einkommensteuerrecht vorhandenen Unsäglichkeiten. Seine Arbeit läuft darauf hinaus, lediglich die konsumierten Teile des Einkommens aktuell zu besteuern, die nicht verbrauchten Teile des Einkommens hingegen erst am Lebensende. Losgelöst von dieser dem Laien zunächst fremd anmutenden Zielvorstellung können wesentliche Teile seiner Arbeit jedoch auch in traditionelle Vorstellungen des geltenden Einkommensteuerrechts eingebunden werden. Von hier aus betrachtet besteht die gewichtigste neben einer ganzen Reihe anderer von ihm vorgeschlagenen Neuerungen in folgendem.

Bei Kapitalgesellschaften sowie den sonstigen bilanzierenden Betrieben der Land- und Forstwirte, der Gewerbetreibenden und der Selbständigen soll die Besteuerung der Gewinne erst bei deren Entnahme bzw. deren Ausschüttung erfolgen. Solange der Eigentümer des Betriebs den Gewinn ganz oder teilweise in dem Betrieb belässt, solange und soweit soll auch der Fiskus die Erhebung der Ertragsteuer hinausschieben. Diese - lediglich zeitliche - Verschiebung der Besteuerung ist von großem Nutzen für das gesamte Wirtschaftsleben.

Durch die Verlagerung der Besteuerung auf die Entnahmen bzw. Ausschüttungen können das gesamte Körperschaftsteuerrecht und das gesamte Bilanzsteuerrecht und damit weitaus mehr als die Hälfte der typischen Steuerprobleme, mit anderen Worten der größte Teil des gegenwärtigen Steuerwirrwarrs entfallen. Dies würde nicht nur die Arbeit der Steuerberater erleichtern und bei den Finanzämtern zu ganz erheblichen Personaleinsparungen führen. Bedeutsamer ist, daß die Betriebe frei von steuerlichen Rücksichtnahmen allein nach handelsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt werden könnten.

Die Eigenkapitalbasis der Betriebe könnte sehr schnell auf ein höheres Niveau geführt werden. Damit würde sich auch das durch Basel II besonders für den Mittelstand wachsende Problem der Kreditbeschaffung entschärfen. Da die meisten sogenannten steuerlichen Überschussrechner bereits heute ihre Einnahmen und Ausgaben in ordnungsgemäßen Büchern erfassen, können auch sie jederzeit kaufmännisch bilanzieren.

Mit dieser zeitlichen Verschiebung der Besteuerung würden übrigens die Inhaber eines Betriebs – erstmals - steuerlich mit ihren Arbeitnehmern gleich gestellt. Sie müssten wie diese nur das versteuern, was sie auch tatsächlich aus dem Betrieb erhalten. Aber auch die Arbeitnehmer profitieren. Nur bei ausreichendem Kapital in den Betrieben bleiben Arbeitsplätze erhalten und entstehen Arbeitsplätze neu, werden Lehrlinge ausgebildet und innovativer Aufwand betrieben, kann der einzelne Betrieb schwierige Zeiten überstehen und wieder wachsen.

Auch der Fiskus würde dauerhaft profitieren. Zur Vermeidung von Mißbräuchen durch die Betriebsinhaber könnte auf bewährte geltende steuerliche Regelungen zurückgegriffen werden und nur über das wirtschaftliche Wachstum unserer Betriebe wird auch das Steueraufkommen wieder wachsen. Es ist fiskalisch betrachtet einfach sinnvoller, den Staatsanteil am Gewinn solange einem Unternehmen zu belassen, wie der Betriebsinhaber seinen Gewinnanteil ebenfalls im Betrieb beläßt, als ihn - wie gegenwärtig - sobald wie möglich dem Betrieb zu entziehen und ihn beispielsweise der Bundesanstalt für Arbeit zur Vermittlung nicht existierender Arbeitsplätze zu überweisen. Ein möglicherweise zunächst rückläufiges Steueraufkommen würde sich bereits nach kurzer Anpassungszeit wieder auf das gegenwärtige Niveau einpendeln, wegen Abbau der Arbeitslosigkeit sogar erhöhen.

Bestechend ist, daß diese Neuerung wie auch manch anderer von Mitschke unterbreiteter Vorschlag in und außerhalb der Finanzämter auf große Zustimmung stoßen und daß sie ohne ins Gewicht fallende Änderungen in der Organisation der Finanzämter umgesetzt werden können.

Mitschke wurde darüber hinaus mit einem weiteren Preis in Höhe von € 40.000 .- für einen ergänzenden Entwurf bedacht, mit dem er die Verwaltung von verschiedenen staatlichen Unterstützungsleistungen als Teil der Einkommensbesteuerung in die Finanzämter verlagert. Mit diesem und dem ersten Preis wurde das Lebenswerk von Mitschke zur Neuordnung der Besteuerung und Sozialtransfers gewürdigt.

Den zweiten Preis in Höhe von € 100.000.- erhielt Dr. jur. Michael Elicker, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Steuerrecht der Universität des Saarlands. Die Arbeitsgemeinschaft um Prof. Joachim Lang, Universität Köln, bestehend aus Frau Prof. Johanna Hey, Prof. Norbert Herzig, Heinz-Gerd Horlemann, Dr. Jürgen Pelka, Prof. Heinz- Jürgen Pezzer, Prof. Roman Seer und Prof. Klaus Tipke erhielt einen Preis in Höhe von € 75.000.-.

Preise von jeweils € 40.000.- erhielten Prof. Manfred Rose, Universität Heidelberg, und die F.D.P. Weitere Preise von insgesamt € 30.000.- wurden für einzelne Vorschläge zur Beseitigung von steuerlichen Ungereimtheiten und Problemen bei der Durchführung der Besteuerung vergeben.

Die Arbeiten der vorstehend namentlich aufgeführten Verfasser werden – auch als Zeitdokumente der geistigen Leistungsfähigkeit und geistigen Leistungsbereitschaft – im Otto Schmidt Verlag in Köln veröffentlicht werden.

Die Pressemitteilung kann hier im PDF Format runtergeladen werden.

Einsendeschluß für Einkommensteuer Wettbewerb

Tuesday, den 1. July 2003

Zum Fristende der Ausschreibung des Entwurfs eines Einkommensteuergesetzes sind bis zum gestrigen Montag insgesamt 27 Beiträge eingegangen. Die Humanistische Stiftung bedankt sich bei allen Teilnehmern. Die Auswertung erfolgt im Laufe der nächsten Wochen.

Steuerreform: € 450.000,- Preisgelder für Entwurf eines Einkommensteuergesetzes

Wednesday, den 3. July 2002

Die Humanistische Stiftung setzt für den Entwurf eines Einkommensteuergesetzes mit Begründung insgesamt Preisgelder von € 450.000.- aus. Den gesamten Wortlaut der Auslobung finden Sie unter Auslobung I.